Dienstag, 1. Dezember 2020
Gesetzes über Urnenabstimmungen und Wahlen während der Covid19 Pandemie
Der Bundesrat hat weitere landesweite Massnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus ergriffen. Gemeindeversammlungen sind unter Einhaltung entsprechender Covid-Schutzmassnahmen aber weiterhin durchführbar. Versammlungen der Legislativen unterliegen keinen Beschränkungen
der Personenzahl. Eine Gemeindeversammlung ermöglicht den Stimmberechtigten die Mitwirkung und Meinungsbildung via Diskussion, was mittels Urnenabstimmung nicht möglich ist.
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