Freitag, 29. Juni 2018

Teilrevision des Dekrets zum Personalgesetz (Personaldekret)

Die Grünliberalen begrüssen grundsätzlich das vorgesehene System, in dem die Lohnentwicklung mittels Budgetierung der zur Verfügung stehenden Mittel und Lohnsteuerungsmatrizen an die Leistungsbeurteilung gekoppelt wird.

Kritisch sehen wir der Anwendung dieses Lohnsystems auf die Lehrpersonen entgegen. Aufgrund der flachen Hierarchien fehlen die Voraussetzungen für eine seriöse Leistungsbeurteilung. Es ist daher zu prüfen, vorläufig das bisherige Lohnsystem beizubehalten oder eine Ersatzlösung vorzusehen.


In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Einführung des neuen Lohnsystems aufgrund von § 1 Abs. 1 lit. c Personalgesetz die Gemeinden als Träger der Primar- und Jugendmusikschulen
dazu zwingt, ebenfalls zu einer lohnwirksamen Leistungsbeurteilung unter Koppelung der individuellen Lohnentwicklung an das Personalbudget des Kantons (!) überzugehen. Dies erscheint uns problematisch, insbesondere da gesamthaft nur eine Minderheit aller Lehrpersonen Angestellte des Kantons sind.