Die GLP BL begrüsst im Grundsatz die vorgesehenen Änderungen von §18 und § 38 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) sowie die notwendige Anpassung von § 87 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV). Die gesetzliche Festlegung als «kann»-Formulierungen gibt den Gemeinden den nötigen Gestaltungsspielraum und nimmt Rücksicht auf die Heterogenität der Gemeinden.
Freitag, 29. September 2023
Vernehmlassung: Reduktion Hitzeentwicklung
Die Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft hat mit dem Schreiben vom 14. Juni 2023 zur Öffentlichen Vernehmlassung zur Teilrevision des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG, SGS 400) über die Massnahmen zur Reduktion der lokalen Hitzeentwicklung in dicht besiedelten Ortschaften eingeladen.