Montag, 28. Februar 2022

Vernehmlassung: Totalrevision des Mietzinsbeitragsgesetzes und Umsetzung des Gegenvorschlags zur nichtformulierten Initiative «Ergänzungsleistungen für Familien mit geringen Einkommen»

Die GLP BL begrüsst die Stossrichtung und die grundsätzliche Ausgestaltung der Vorlage. Es ist ihr ein wesentliches Anliegen, dass bei der Unterstützung Bedürftiger eigene Anstrengungen belohnt werden und durch die Ausrichtung von Sozialleistungen keine negativen Erwerbsanreize und Schwelleneffekte entstehen.

Es ist festzustellen, dass dies mit den in der Vorlage vorgesehenen Parametern weitestgehend gelungen ist. Damit wird ein bedeutender Fortschritt gegenüber der heutigen Situation erzielt, nachdem zahlreiche Gemeinden unter der bisherigen Gesetzgebung die Mietzinsbeiträge nach einem Mechanismus berechnen, der entweder die Ausrichtung nur in wenigen Fällen erlaubt oder zu erheblichen negativen Erwerbsanreizen führt.

Bedauerlicherweise müssen wir jedoch feststellen, dass die Vorlage in keiner Weise auf die Situation von Patchworkfamilien sowie auf die Problematik der geteilten oder alternierenden Obhut eingeht. Sie wird damit sowohl der Realität vieler Familien als auch der geltenden Rechtslage und Gerichtspraxis bezüglich der elterlichen Sorge und Obhut nicht gerecht, weshalb wir entsprechende Nachbesserungen der Vorlage fordern.