Die glp teilt die Meinung des Regierungsrates und empfiehlt die Gesetzesvorlage zur Ablehnung; dies aus folgenden Gründen:
- Aufgrund des Konzeptes (Dreidrittelkompromiss) und der betraglichen Limiten (definierte monatliche Mindest-Netto-Miete von CHF 7'500, davon 1/3 bezugsberechtigt, und gleichzeitig nach oben gedeckelter Auszahlungsbetrag von CHF 3'000) sind gemäss Berechnungen von Wüest Partner nur wenige Mieter überhaupt bezugsberechtigt
- Die richtigerweise geplante Beschränkung auf drei Monatsmieten (April-Juni) sowie die geplante Anrechnung der bereits erhaltenen Soforthilfen reduziert die möglichen Mietzinsbeiträge auf eine volkswirtschaftlich unerhebliche Grösse. Die Gesetzesvorlage sieht max. CHF 10 Mio. vor. Aufgrund unserer Berechnungen, basierend auf den zur Verfügung gestellten Unterlagen erwarten wir eher eine Summe im tiefen einstelligen Millionenbereich
- Daraus ergibt sich, unter Berücksichtigung der geplanten administrativen Bearbeitungskosten, ein schlechtes Aufwand/Nutzen-Profil
- Die sehr wahrscheinlich anstehende Bundeslösung macht eine kantonale Regelung obsolet, die allenfalls schon bezahlten Beträge müssten zurückerstatte werden, verbunden mit weiteren Verwaltungskosten
Für eine Berücksichtigung unserer Anmerkungen danken wir bestens.