Wir stellen fest, dass im Auftrag des Bundes gestützt auf Art. 55a Abs. 1 KVG und dem zusätzlichen Art. 9 der entsprechenden Verordnung des Kanton Basel-Landschaft mit dieser Vorlage in der ambulanten Gesundheitsversorgung Höchstzahlen bei den Ärztinnen und Ärzten festlegt. Dies mit dem Ziel die Zulassung zu steuern und damit eine angebotsgetriebene Nachfrageausweitung in besonders betroffen ärztlichen Fachgebieten zu verhindern.
Freitag, 22. September 2023
Stellungnahme zur Teilrevision des Gesundheitsgesetz
Wir bedanken uns für die Möglichkeit, zur vorgesehenen Teilrevision des Gesundheitsgesetzes des Kantons Basel-Landschaft Stellung nehmen zu können.