Aufgrund des geringen Betrags von CHF 20'252.70 bzw. CHF 235.50 pro Gemeinde, stellt sich allerdings die Frage, ob der Aufwand den Ertrag der Untersützung rechtfertigt. Wir empfehlen diesen Punkt zu überdenken.
Freitag, 5. Januar 2024
Stellungnahme zur Änderung der Altersbetreuungs- und Pflegeverordnung
Die Grünliberale Partei begrüsst ausdrücklich, dass das Tabuthema “Gewalt im Alter” durch den Regierungsrat und die Verwaltung adressiert wird. Da es für den häuslich-privaten Bereich im Kanton Basel-Landschaft keine spezialisierte Anlaufstelle gibt, ist der gewählte Ansatz eine Leistungsvereinbarung mit der Unabhängigen Beschwerdestelle für das Alter (UBA) einzugehen vernünftig.