Wir begrüssen die klare Definition des Beginns des Fristenlaufs für eingereichte Initiativen. Ebenso unterstützen wir das Festlegen der Bearbeitungsfristen für nichtformulierte Initiativen, welche u.a. die Möglichkeit der Verlängerung oder Unterbrechung mit Zustimmung Initiativkomitee beinhaltet.
Die Setzung einer 12-monatigen Frist für die Unterschriftensammlung zur Einreichung einer Initiative vermeidet zukünftig „Initiativleichen“. Der Aufwand in der Verwaltung wird minimiert für Initiativen, welche nicht auf das Interesse der Bevölkerung stossen.
Die glp unterstützt den Vorschlag eines fakultativen Referendums, wenn eine Initiative vor Ansetzung einer Volksabstimmung zurückgezogen wird und der Gegenvorschlag bzw. Umsetzungsvorlage ein 4/5-Mehr im Landrat erreicht.
Für nicht formulierte Initiativen begrüssen wir die Möglichkeit des Rückzugs nach Verabschiedung der Vorlage durch den Landrat.