Das eidgenössische Raumplanungsgesetz – dem wir alle mit grossem Mehr zugestimmt haben – sieht vor, dass bei Ein- oder Umzonungen von Land in Bauzonen mit höherem Ertrag ein Teil des resultierenden Gewinns auf dem Landpreis – eben der durch die Planungsmassnahme entstandene Mehrwert – als Abgabe zur Deckung des Planungsaufwands und der notwendigen Infrastrukturaufgaben (wie Ausbau der Strassen, Leitungen, etc.) ab zu treten ist.
Mit ein paar Tricks in dem neuen baselbieter Mehrwertgesetz sollen nun die eidgenössischen Bestimmungen unterlaufen werden, was letztlich ein Raubzug auf die Steuerzahlerinnen und -zahler ist. Alle Erklärungen und Argumente finden Sie unter www.mehrwertgesetz-nein.ch. Zeigen wir den Krämern die Rote Karte und stimmen wir am 10. Februar Nein zum Mehrwertgesetz.