Das ist reiner Etikettenschwindel, denn das wirkliche Ziel des baselbieter Gesetzes ist, die Vorgaben des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes so weit als möglich zu unterlaufen.
Motto: Alle Lasten den Steuerzahlern, alle Gewinne einigen wenigen Glücklichen.
Dass die Mehrwertabgabe nicht beim kleinen Eigenheimbesitzer oder Gewerbetreibenden greifen soll, sondern bei grösseren Überbauungen wo auch ein grosser Mehrwert entsteht, ist unbestritten. Alle Erklärungen und Argumente finden Sie unter www.mehrwertgesetz-nein.ch.
Ein Blick nach Münchenstein zeigt, dass eine wirklich faire Lösung möglich ist. Im Münchensteiner Modell werden zur Berechnung des Mehrwerts alle Kosten und Substanzverluste in Abzug gebracht, so dass die Mehrwertabgabe praktisch nur noch bei Quartierplanungen zum Tragen kommt. Dies ist der wirkliche Kompromiss. Damit der aber möglich wird, müssen Sie am 10. Februar Nein sagen zum Mehrwertgesetz.