Der Kanton Basel-Landschaft plant eine Umstrukturierung der Aufsicht über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung, sowie über das Beschwerdeverfahren. Die Kommission für Qualifikationsverfahren soll daher aufgelöst und ihre Aufgaben sollen in die kantonale Verwaltung integriert werden. Klare Zuständigkeiten sollen durch die Neuorganisation geschaffen werden.
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Die GLP Baselland erachtet die geplante Neuausrichtung als sinnvoll und gut nachvollziehbar. Da die heutigen Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung standardisiert und bundesrechtlich geregelt sind, erscheint es aus unserer Sicht zweckmässig, die Aufgaben der Prüfungskommission an bereits bestehende und fachlich geeignete Stellen innerhalb der kantonalen Verwaltung zu übertragen.
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Mit der Übertragung der Aufsicht über die Prüfungsverfahren an die Abteilung Betriebliche Ausbildung der Dienststelle BMH wird sichergestellt, dass die Aufsicht fachlich kompetent wirksam erfolgt und auf bestehenden, legitimierten Strukturen basiert. Die Trennung von Durchführung und Aufsicht bei den Qualifikationsverfahren schafft klare Rollen und reduziert mögliche Interessenkonflikte. Dadurch bleibt der Prozess unabhängig.
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Die Vernehmlassungsantwort ist hier zu finden: