Mittwoch, 26. April 2017

Grünliberale halten an ihrem Gegenvorschlag zu RASA fest

Protektionismus schadet der Schweiz. Die bilateralen Verträge mit der Personenfreizügigkeit sind für den Wirt-schafts- und Forschungsstandort Schweiz unverzichtbar. Mit seinem Verzicht auf einen Gegenvorschlag zu RASA verpasst es der Bundesrat, hier Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Die Grünliberalen halten deshalb an ihrem Gegenvorschlag fest. „Die Schweiz braucht Rechtssicherheit und gesicherte bilaterale Beziehungen zur EU. Deshalb werden wir unseren Gegenvorschlag zu RASA dem Parlament vorlegen. Wird kein zielführender Gegenvorschlag beschlossen, werden wir RASA zustimmen“, meint Fraktionspräsidentin Tiana Moser.

Der Erhalt und die Weiterentwicklung der bilateralen Verträge sind für die Schweiz unabdingbar. Nur der uneingeschränkte Zugang zum europäischen Markt erlaubt es unseren Unternehmen, in einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld zu bestehen und international an der Spitze zu bleiben. Bei verschiedenen Dossiers besteht dringend Handlungsbedarf. „Die rasche Verabschiedung eines Stromabkommens ist im beiderseitigen Interesse der Schweiz und der EU. Sowohl die Wirt-schaft als auch die Energiewende können davon profitieren“, betont Parteipräsident Martin Bäumle.

 

Bilaterale Beziehungen sichern und weiterentwickeln

Um die bilateralen Beziehungen zur EU weiterentwickeln zu können, brauchen wir Klarheit und Rechtssicherheit. Das be-dingt die Streichung von Höchstzahlen und Kontingenten aus der Verfassung sowie ein unmissverständliches Bekenntnis zu völkerrechtlichen Verträgen wie der Personenfreizügigkeit. Die Grünliberalen haben im Rahmen der Vernehmlassung einen entsprechenden Gegenvorschlag eingereicht. Diesen werden sie nach dem mutlosen Entscheid des Bundesrates dem Parlament vorlegen. Beschliesst das Parlament keinen zielführenden Gegenvorschlag, werden die Grünliberalen RASA zustimmen, da der heutige Zuwanderungsartikel tatsächlich eine Sackgasse ist.

 

Der Gegenvorschlag der Grünliberalen im Wortlaut

Art. 121a Steuerung der Zuwanderung

1 Der Bund steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern im Rahmen seiner völkerrechtlichen Verpflich-tungen.

2 Er berücksichtigt dabei die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz.

3 Bund und Kantone fördern im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Ausschöpfung des inländischen Potentials für Arbeits-kräfte.

4 und 5 aufgehoben

Art. 197 Ziff. 11 aufgehoben