Mittwoch, 16. Mai 2018

Nicht schon wieder ein Kuhhandel

Die Wirtschaftskommission des Ständerats will die Steuerausfälle der Steuervorlage 17 mit Mehrausgaben bei der AHV „gegenfinanzieren“. Die Grünliberalen stehen diesem Kuhhandel äusserst kritisch gegenüber. Mehrausgaben haben schlicht nichts mit einer Gegenfinanzierung zu tun – sie verschärfen im Gegenteil den Druck auf die Bundeskasse. „Die Grünliberalen erachten sowohl die Steuerreform wie auch die Reform der Altersvorsorge als zentrale Herausforderungen für unser Land. Wir müssen diese der Bevölkerung transparent erklären und dürfen nicht versuchen, sie mit Geschenken zu kaufen. Die Ablehnung der letzten Vorlagen hat gezeigt, dass dies nicht goutiert wird“, so Vizepräsidentin Kathrin Bertschy.

Die Grünliberalen unterstützen die Steuervorlage 17 im Grundsatz. Die Abschaffung der international nicht mehr akzeptierten Regelungen für kantonale Statusgesellschaften ist unumgänglich. Gleichzeitig muss das Steuersubstrat in den Kantonen und Gemeinden gesichert werden. Die Vorlage des Bundesrats braucht drei zentrale Verbesserungen:

 

1. Auf die generelle Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf 70 Prozent beim Bund und in den Kantonen ist zu verzichten. Der Ständerat hat hier den Handlungsbedarf erkannt, die Lösung überzeugt die Grünliberalen aber noch nicht restlos. Zielführender wäre eine Koppelung der Gewinnsteuer mit der Dividendenbesteuerung. Diese Koppelung erhöht die Flexibilität der Kantone, ohne dass ihr Steuersubstrat gefährdet wird.

 

2. Den Kantonen soll fakultativ die Möglichkeit zur Einführung eines Abzugs für Eigenfinanzierung eingeräumt werden. Auch dieses Anliegen will der Ständerat aufnehmen, wobei noch nicht klar ersichtlich ist, für welche Kantone und unter welchen Bedingungen.

 

3. Auf die Erhöhung der Mindestvorgaben des Bundes für die Familienzulagen ist zu verzichten. Die Erhöhung der Ausgaben für die AHV ist aber keine Alternative. Auch dabei handelt es sich wieder um Geschenk analog den 70 Franken bei der Altersvorsorge 2020. Solche Geschenke werden von den Stimmberechtigten nicht goutiert.