Donnerstag, 2. Dezember 2021

Steuerabzug für Stromspeicher ab 2021 möglich

Dank Input der GLP Baselland erlaubt die Steuerverwaltung Baselland ab Steuerperiode 2021 den Abzug von Stromspeicher beim Liegenschaftsunterhalt.

Für die Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 ist die Stromspeicherung zentral. Deshalb hat die GLP die Steuerverwaltung im März 2021 auf den Entscheid der 2. Kammer des kantonalen Verwaltungsgerichts Aargau hingewiesen, welche in ihrem Urteil einer Beschwerde stattgegeben hat, so dass inskünftig im Kanton Aargau Stromspeicher als Unterhalt abgezogen werden können (Urteil vom 20.05.2020). In seinen Erwägungen bezieht sich das Gericht insbesondere auf energiepolitische Zielsetzungen, wie sie in der Energiegesetzgebung des Bundes festgeschrieben sind.

 

Aufgrund dieser Anfrage hat die Steuerverwaltung das Urteil in ihrem Fachforum analysiert und ist zum Schluss gekommen, Batteriespeicher als Bestandteile von Photovoltaikanlagen als abzugsfähigen Liegenschaftsunterhalt (im Sinne von energiesparenden Aufwendungen) zum Abzug zuzulassen. Im Merkblatt LRV 2021/670 3/14 «Merkblatt zu Liegenschafts-unterhalt, Energiesparmassnahmen, Umwelt- und Lärmschutzmassnahmen, Denkmal-pflege» wird Ziffer 7.7 wie folgt geändert:

 

«Photovoltaikanlagen (inklusive Aufwendungen für Projektierung und Vorrichtungsarbeiten an der Liegenschaft). Erlöse aus Stromverkäufen gelten als steuerpflichtiges Einkommen. Periodische Einspeisevergütungen sind als Liegenschaftserträge (einmalige Entschädigungen als «übrige Einkünfte») zu deklarieren. Ab Steuerperiode 2021 sind sog. Batteriespeicher oder ähnliche Einrichtungen, die Bestandteile oder Zubehör der Anlage sind und allein der Speicherung der selbst erzeugten Energie dienen, abzugsfähig.»

 

Die Entscheidung der Steuerverwaltung wurde heute in der Fragestunde des Landrates (s. Anhang) aufgrund der Nachfrage der GLP Baselland kommuniziert.

 

Damit konnte die GLP Baselland einen konkreten kleinen Schritt zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 im Kanton Baselland anstossen.